Es gibt viele Gründe, warum Hunde nicht im Haus gehalten werden können. Vielleicht soll der Hund als Wachhund eingesetzt werden, das Haus ist zu klein oder einfach ungeeignet für die Hundehaltung oder Sie wollen dem Hund viel Zeit an der frischen Luft gönnen. Der Hundezwinger soll Vierbeinern ein artgerechtes Zuhause schaffen. Von Natur aus ist jeder Hund sehr robust und für ein Leben im Freien ausgestattet. Dabei müssen Sie aber wichtige Regeln einhalten, die schon per Gesetz an die Zwingerhaltung gestellt werden.

Gesetzliche Auflagen für die Zwingerhaltung

Die Auflagen, die der Gesetzgeber an die Zwingerhaltung stellt, sollen das Wohlergehen der Tiere sicherstellen. Bevor Sie einen Hundezwinger kaufen, sollten Sie sich mit diesen Auflagen vertraut machen. Sie finden diese Gesetze in der Verordnung „Das Halten von Hunden im Freien“.

Das sind die wichtigsten Regeln für die Hundehaltung im Zwinger

  1. Angemessene Größe

Der Zwinger muss für die Rasse bzw. die Größe des Hundes angemessen sein. Für einen mittelgroßen Hund sind das mindestens 6 Quadratmeter ‚freie‘ Fläche, d.h. Lauffläche minus Hüttenfläche.

  1. Bodenfläche

Laut der Tierschutzverordnung für Hunde muss dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe eine uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen. Die Länge jeder Seite muss mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen und keine Seite darf kürzer als zwei Meter sein.

Abweichend davon muss für einen Hund, der regelmäßig an 5 Tagen in der Woche die überwiegende Zeit außerhalb des Zwingers verbringt, die benutzbare Zwingerfläche mindestens 6qm betragen.

  1. Schutzraum

Der Hund benötigt im Zwinger einen Schutzraum, in den er sich zurückziehen kann. Dieser muss sich beispielsweise als Hundehütte innerhalb des Zwingers befinden oder ist unmittelbar damit verbunden.

  1. Liegefläche

Es reicht nicht aus, den Zwinger mit einem Fußboden aus Beton oder aus Sand auszustatten. Der Zwinger muss mindestens ein Liegebett oder einen Holzfußboden haben, auf dem er bequem Platznehmen kann. Außerdem muss der Boden trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Höchste Hygieneansprüche erfüllen unsere Hundezwinger aus Kunststoff.

  1. Witterungsschutz

Bei starker Sonneneinstrahlung muss dem Hund auch außerhalb seiner Hütte und innerhalb des Zwingers ein schattiger Platz zur Verfügung stehen.

  1. Mehrere Hunde im Zwinger

Für jeden weiteren, in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen muss zusätzlich die Hälfte der für einen einzelnen Hund erforderlichen Bodenfläche zur Verfügung stehen. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.

  1. Höhe der Einfriedung

Die Höhe der Einfriedung muss so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.

  1. Material des Zwingers

Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Dafür eignen sich insbesondere unsere Hundezwinger aus Massivholz.

  1. Freie Sicht nach außen

Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem
Gebäude heraus gewährleistet sein.

Mit einer Extra-Ausstattung können Sie zusätzlich dafür sorgen, dass sich das Tier rundum wohlfühlt in seinem Zwinger.

Wir erfüllen oder übertreffen die Mindestanforderungen an die Zwingerhaltung

Für uns als Spezialist für die Konstruktion und den Bau von Hundezwingern ist es selbstverständlich, diese Mindestanforderungen an die Zwingerhaltung zu erfüllen und im besten Fall weit zu übertreffen. Damit wir diese Anforderung auch real umsetzen können, bieten wir unsere Hundezwinger überwiegend als Baukastensystem an. Dadurch bleiben wir flexibel in der Anpassung der Zwinger an die Größe und die Ausstattungswünsche. Ob Sie einen Einzelzwinger, eine ganze Zuchtanlage, freistehend oder ans Haus angegliedert planen – unsere Zwingerkonzepte fügen sich in jedes Umfeld harmonisch ein.

Welche Hunderassen sind für die Zwingerhaltung geeignet?

Hunde, die im Freien gehalten werden, müssen entsprechend robust sein. Sie müssen ein dickes Fell haben, das sie gerade in kalten Nächten wärmt und schützt. Zu den geeigneten Hunderassen gehören unter anderem:

  • Dobermann
  • Deutscher Schäferhund
  • Rottweiler
  • Kangalen
  • Neufundländer
  • Berner Sennenhunde

Ungeeignet dagegen sind kleine Hunde mit kurzem Fell ohne Unterwolle.


Damit der Hundezwinger kein Gefängnis für das Tier ist, sollte dieser groß genug sein. Zudem müssen bei allen Arten von Zwinger gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Die Erfüllung der folgenden Mindestanforderungen ist laut der Verordnung „Das Halten von Hunden im Freien“  https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html  erforderlich: