Günstige Hundezwinger

Zwingerhaltung – warum ein Hundezwinger sinnvoll sein kann

Es gibt viele Gründe, warum Hunde nicht dauerhaft im Haus gehalten werden können. Manche Hunde werden als Wachhunde eingesetzt, bei anderen ist das Haus schlicht zu klein oder ungeeignet für eine artgerechte Hundehaltung. Viele Halter möchten ihrem Vierbeiner außerdem viel Zeit an der frischen Luft gönnen.

Ein Hundezwinger bietet Hunden ein artgerechtes Zuhause im Freien. Von Natur aus sind Hunde robust und für ein Leben draußen ausgestattet. Dennoch müssen bei der Zwingerhaltung wichtige gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Diese sind in der Tierschutzhundeverordnung festgelegt und regeln unter anderem Mindestgrößen, Bodenflächen, Schutzräume und Witterungsschutz.

Gesetzliche Auflagen für die Zwingerhaltung

Die Auflagen, die der Gesetzgeber an die Zwingerhaltung stellt, sollen das Wohlergehen der Tiere sicherstellen. Bevor Sie einen Hundezwinger kaufen, sollten Sie sich mit diesen Auflagen vertraut machen. Sie finden diese Gesetze in der Verordnung „Das Halten von Hunden im Freien“.

Das sind die wichtigsten Regeln für die Hundehaltung im Zwinger

  1. Angemessene Größe

Der Hundezwinger muss für die Rasse bzw. die Größe des Hundes angemessen sein. Laut Tierschutzhundeverordnung gilt: Für einen mittelgroßen Hund beträgt die Mindestgröße des Hundezwingers mindestens 6 Quadratmeter freie Fläche – also die Lauffläche abzüglich der Hüttenfläche.

  1. Bodenfläche

Die gesetzlichen Vorschriften für Hundezwinger schreiben vor, dass die nutzbare Bodenfläche der Widerristhöhe des Hundes angepasst sein muss.

  • Jede Seite des Zwingers sollte mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen.

  • Keine Seite darf kürzer als 2 Meter sein.

 

Mindestgrößen für Hundezwinger nach Tierschutzhundeverordnung: bis 50 cm = 6 m², bis 65 cm = 8 m², über 65 cm = 10 m².

👉 Abweichend gilt: Hat der Hund regelmäßig an mindestens 5 Tagen pro Woche die überwiegende Zeit freien Auslauf außerhalb des Zwingers, darf die benutzbare Zwingerfläche auf mindestens 6 m² reduziert werden.

1. Schutzraum

Der Hund benötigt im Zwinger einen Schutzraum, in den er sich jederzeit zurückziehen kann. Laut Tierschutzhundeverordnung muss dieser Schutzraum fest integriert sein – zum Beispiel in Form einer Hundehütte im Zwinger oder als direkt angebauter Bereich.

2. Liegefläche

Ein Hundezwinger darf nicht nur einen Beton- oder Sandboden haben. Er muss mindestens über eine Liegefläche oder einen Holzfußboden verfügen, auf dem der Hund bequem liegen kann. Der Boden muss trittsicher, hygienisch, leicht zu reinigen und trocken sein. Besonders pflegeleicht sind hier unsere Hundezwinger aus Kunststoff, die höchsten Hygieneansprüchen genügen. Hundezwinger aus Kunststoff.

3. Witterungsschutz

Bei starker Sonneneinstrahlung muss der Hund auch außerhalb der Hütte einen schattigen Platz im Zwinger haben. Dies gehört zu den grundlegenden gesetzlichen Vorschriften für Hundezwinger.

4. Mehrere Hunde im Zwinger

Werden mehrere Hunde im Zwinger gehalten, gilt: Für jeden weiteren Hund sowie für Hündinnen mit Welpen ist zusätzlich die Hälfte der vorgeschriebenen Bodenfläche vorzusehen. Trennwände müssen so konstruiert sein, dass sich Hunde nicht gegenseitig verletzen können.
Befinden sich mehrere Einzelzwinger auf einem Grundstück, so sollten diese so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu Artgenossen haben

5. Höhe der Einfriedung

Die Zaunhöhe des Zwingers muss so gewählt sein, dass ein aufgerichteter Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreichen kann.

6. Material des Zwingers

Die Einfriedung und die Bauteile müssen aus gesundheitsunschädlichem, robustem Material bestehen. Wichtig ist, dass der Hund sich weder verletzen noch den Zwinger überwinden kann. Besonders geeignet sind unsere Hundezwinger aus Massivholz sowie langlebige Kunststoffelemente.  Hundezwinger aus Massivholz

7. Freie Sicht nach außen

Wir erfüllen oder übertreffen die gesetzlichen Mindestanforderungen

Als Spezialist für den Bau von Hundezwingern garantieren wir, dass unsere Modelle die Mindestanforderungen der Tierschutzhundeverordnung nicht nur erfüllen, sondern oft sogar übertreffen.

Dank unseres Baukastensystems können wir die Zwinger flexibel anpassen – egal ob Einzelzwinger, ganze Zuchtanlagen, frei stehende Zwinger oder direkt ans Haus angegliederte Lösungen. So passt sich jedes unserer Zwingerkonzepte harmonisch an Ihre Gegebenheiten an.

Geeignete Hunderassen für die Zwingerhaltung

Nicht alle Hunderassen sind für die dauerhafte Haltung im Freien geeignet. Hunde, die im Zwinger leben, müssen robust sein und über ein dickes Fell mit Unterwolle verfügen.

Geeignet sind unter anderem:

  • Dobermann

  • Deutscher Schäferhund

  • Rottweiler

  • Kangal

  • Neufundländer

  • Berner Sennenhund

Ungeeignet für die Zwingerhaltung sind kleine Hunde mit kurzem Fell ohne Unterwolle.

📌 Damit der Hundezwinger kein „Gefängnis“ für den Hund wird, müssen die gesetzlichen Vorschriften für Hundezwinger unbedingt eingehalten werden. Die genauen Mindestanforderungen sind in der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) geregelt.